Sollte Ihr Integral Plan Dach der Swisspearl Schweiz AG noch nicht gemeldet worden sein, bitten wir Sie schnellstmöglich mit uns über die E-Mailadresse info@swisspearl-integralplanobjekte.ch oder die Telefonnummer 056 619 75 70 Kontakt aufzunehmen.
Die Dachsicherung ist aus Vorsichtsgründen von zentraler Bedeutung. Die Swisspearl Schweiz AG arbeitet mit Hochdruck daran, alle Integral Plan Dächer, die vom Problem mit der teilweise undichten Befestigung betroffen sind, durch Dachdeckerbetriebe vor Ort sichern zu lassen.
Die Sicherung bei Dächern mit den Integral Plan-Plattenformaten 2500x1220 mm und 2500x920 mm erfolgt durch die zusätzliche Befestigung mittels einer neuen Befestigungstechnik (Schraube Typ 4) auf der Mittellattung.
Dächer, die mit den Integral Plan-Plattenformaten 2500x620 mm und 2500x460 mm eingedeckt sind, können – infolge einer nicht vorhandenen Mittellattung – nicht gesichert werden. Sie müssen daher umgedeckt werden.
Aufgrund der starken Auslastung der Dachdeckerbetriebe durch die verschiedenen Unwetter im Jahr 2021 konnten die Sicherungsarbeiten teilweise nicht umgehend ausgeführt werden. Das Team der Swisspearl Schweiz AG bemüht sich in solchen Fällen Dachdeckerbetriebe zu finden, welche die erforderliche Massnahme zeitnah umsetzen können. Sollten Sie schon länger auf eine Sicherung Ihres Daches warten und den aktuellen Status der Bearbeitung kennen wollen, können Sie uns über die Telefonnummer 056 619 75 70 oder via Mail unter info@swisspearl-integralplanobjekte.ch kontaktieren.
Bei den Formaten 2500x1220 mm und 2500x920 mm werden die Platten durch Einbringen zusätzlicher Schrauben in die Mittellatte gesichert.
Bei den Formaten 2500x620 mm und 2500x460 mm sind keine Mittellatten vorhanden. Diese Dächer müssen daher zwingend umgedeckt werden, damit die Sicherheit wieder gewährleistet ist.
Nein, dies ist nicht immer erforderlich. Wenn der Dachdecker den Zustand des Daches nach dem Einbringen zusätzlicher Schrauben als gut erachtet, ist eine Umdeckung nicht erforderlich. Das Einbringen weiterer Schrauben bewirkt eine zusätzliche Sicherung der Platten.
Rückmeldungen der mit den Sicherungen beauftragten Unternehmen zeigen aber, dass die getroffenen Sofortmassnahmen in vielen Fällen nicht genügen, um die Dächer auf Dauer zu sichern.
Ob eine Sanierung, bzw. Umdeckung Ihres Daches notwendig ist, muss eine durch die Eigentümerschaft beauftragte Fachperson oder ein Dachdeckerunternehmen beurteilen.
Die Erstellung eines Angebotes erfolgt, nach Eingabe aller erforderlichen Daten, über unsere Landingpage (www.angebot.swisspearl#integralplanobjekte.ch), per E-Mail direkt an die Eigentümerschaft. In Abhängigkeit von der jeweiligen Dachneigung werden der Eigentümerin/dem Eigentümer bis zu drei Angebote unterbreitet. Nähere Informationen zum detaillierten Ablauf sind im jeweiligen Angebot beschrieben.
Damit wir für Sie ein adäquates Angebot erstellen können, müssen Sie uns kontaktieren, damit wir Ihnen die individuellen Zugangsdaten senden können. Nach Erhalt der Zugangsdaten müssen Sie im geschützten Benutzerbereich der Homepage verschiedene Angaben zu dem jeweiligen Objekt eingeben. Zu diesen Angaben, die wir für unser Angebot zwingend benötigen, zählen neben Ansichtsplänen des Objektes bzw. des Daches auch ein bis zwei Fotos, die das Dach und die Dacheindeckung gut sichtbar zeigen. Ferner bitten wir Sie, eine Kopie der Schlussrechnung mit Datum der Ausführung der Dacheindeckung auf die Homepage hochzuladen. Weiter benötigen wir die genaue Adresse des Objektes und die Postadresse der Eigentümerin/des Eigentümers der Liegenschaft sowie seine Mailadresse.
Verfügen Sie selbst nicht über alle Angaben, welche die Swisspearl Schweiz AG für das Angebot benötigt, sollten Sie diese in der Regel problemlos beim damals ausführenden Dachdeckerbetrieb oder dem Architekten Ihrer Liegenschaft in Erfahrung bringen können.
Die Menge der Daten erfordert deren digitale Aufbereitung, was die Homepage www.angebot.swisspearl-integralplanobjekte.ch der Swisspearl Schweiz AG sicherstellt. Dies gewährleistet auch eine klare Zuordnung der eingehenden Informationen. Deren Vertraulichkeit ist durch individuelle Zugangsdaten sichergestellt. Diese werden der Bauherrin bzw. dem betroffenen Bauherrn auf Anfrage per Post oder E-Mail übermittelt. Mit dem Erhalt der Zugangsdaten kann die Bauherrin/der Bauherr die spezifischen Dachdaten und weitere Informationen vertraulich im Benutzerbereich der Homepage eingeben.
Die Dachneigung entscheidet über das bei der Sanierung in Frage kommende Eindeckungsprodukt, das seinerseits unser Angebot beeinflusst. Nicht jedes Produkt der Swisspearl Schweiz AG ist für jede Neigung geeignet. Welches Produkt in Bezug auf die bauseitigen Voraussetzungen möglich ist, entscheidet sich nach der Neigung des Daches.
Die Swisspearl Schweiz AG ist bemüht, der Eigentümerschaft möglichst viele verschiedene Produktlösungen aus ihrem Produktportfolio zur Auswahl anzubieten. Der Einsatz der verfügbaren Dachprodukte hängt jedoch von der jeweiligen Dachneigung ab. So ist ab einer Dachneigung von 10 Grad auch ein Einbau des Photovoltaik-Produktes «Sunskin Roof» möglich, das eine eigene Stromproduktion ermöglicht und so einen deutlichen Mehrwert bietet. Damit Personen, die ihr Dach umdecken müssen, davon profitieren können, bietet die Swisspearl Schweiz AG auch für diese Lösung einen Beitrag an. Ab einer Dachneigung von 15 Grad ist sogar eine Eindeckung mit Dachschiefer möglich. Die Swisspearl Schweiz AG ist daher bereit, bei der Wahl von Dachschiefer ebenfalls einen Beitrag zu leisten.
Ja, jede Eigentümerin/jeder Eigentümer erhält das für einen Fall seiner Kategorie geltende gleiche Angebot. Die für die verschiedenen Kategorien erarbeiteten Angebote werden anhand bestimmter Faktoren (wie z.B. Alter des Daches, Dachfläche, etc.) berechnet.
Das Produkt Tectolit Lap kann ab einer Dachneigung von 6 Grad eingesetzt werden. Es bietet sich neben dem Produkt Integral Crea als passende Lösung für Dächer mit sehr geringer Dachneigung an. Wobei Integral Crea einen anderen, neuen Dachaufbau benötigt. Ab 8.5 Grad Dachneigung können auch Ondapress-Wellplatten eingesetzt werden, die aber ein deutlich anderes Erscheinungsbild aufweisen. Aus diesem Grund beschränken sich die Vorschläge der Swisspearl Schweiz AG für neu einzudeckende Dächer bis zu einer Dachneigung von 10 Grad auf das Produkt Integral Plan. Es steht der Eigentümerschaft aber selbstverständlich frei, sich innerhalb des Produkteportfolios der Swisspearl Schweiz AG für eine der möglichen Alternativen zu entscheiden. Die Eigentümerschaft kann sich in diesem Fall beim Kauf des Materials bei der Swisspearl Schweiz AG den auf der Basis von Tectolit Lap-Platten berechneten Materialgutschein anrechnen lassen.
Die für die verschiedenen Kategorien erarbeiteten Angebote werden anhand bestimmter Faktoren (wie z.B. Alter des Dachs, Dachfläche, etc.) berechnet.
Die Garantie der Swisspearl Schweiz AG bezieht sich ausschliesslich auf die Dauerhaftigkeit des Faserzement-Materials. Diese steht hier nicht zur Diskussion. Das Angebot des Beitrags an eine Umdeckung geht über die reine Garantieleistung im Fall der 10-jährigen Garantiefrist («Ersatz schadhaften Faserzement-Materials») hinaus.
Sofern die Dachneigung über 10 Grad liegt, empfiehlt es sich, den Einsatz des Photovoltaik-Indachproduktes «Sunskin Roof» in Erwägung zu ziehen. «Sunskin Roof» ermöglicht eine eigene Stromproduktion und schafft so langfristig einen deutlichen Mehrwert. Bei Umbauarbeiten kommen solche Photovoltaikprodukte daher immer öfter zur Anwendung.
Sofern die Dachneigung über 15 Grad liegt, kann es sinnvoll sein, das bestehende Dach mit Dachschiefer umzudecken. Die Swisspearl Schweiz AG ist daher bereit, sich auch bei der Wahl von Dachschiefer aus ihrem Produktportfolio mittels eines Materialgutscheins an den Kosten der Umdeckung zu beteiligen.
Nein, das ist nicht möglich.
Ja, die Angebote sind an das Produktportfolio der Swisspearl Schweiz AG gebunden. Dessen Grösse ermöglicht eine gute Lösung mit Produkten der Swisspearl Schweiz AG. Eine Beteiligung an Lösungen mit Produkten, die nicht von der Swisspearl Schweiz AG hergestellt werden, ist daher nicht vorgesehen.
Nein. Bei Dächern, die in den Jahren 2004-2016 mit dem Produkt Integral Plan eingedeckt wurden, hat sich leider gezeigt, dass die Befestigung - welche die Swisspearl Schweiz AG zugekauft hat - im Verlauf der Zeit unter gewissen Umständen teilweise ihre Dichtungsfähigkeit einbüssen kann. Das Problem ist nicht durch die Faserzementplatte entstanden und daher besteht keine Gewährleistungspflicht der Swisspearl Schweiz AG. Da es sich beim Beitrag an eine Dachsanierung um ein Angebot ohne Rechtsanspruch handelt, übernimmt die Swisspearl Schweiz AG nicht die gesamten Kosten einer Dachsanierung. Die für die verschiedenen Dach-Kategorien erarbeiteten Angebote in Form von Materialgutscheinen werden anhand bestimmter Faktoren (wie z.B. Alter des Dachs, Dachfläche, etc.) berechnet.
Kleine Schwundrisse können bei Faserzement-Produkten entstehen. Sie haben keinen Einfluss auf die Dichtigkeit des Daches. Schwundrisse können beispielsweise im Bereich des Fugenbleches vorkommen. Aufgrund feiner Querrisse muss ein Dach daher nicht umgedeckt werden.
Sollte ein Unterdach undicht sein, ist die Ursache dort zu suchen. Die Swisspearl Schweiz AG ist weder Hersteller, Lieferant noch Installateur von Unterdächern. Sie kann folglich zu den möglichen Ursachen nicht Stellung nehmen.
Es kann vorkommen, dass sich in der Lattung unter den Platten einige Jahre nach der Eindeckung eines Daches Fäulnis bildet. Die Swisspearl Schweiz AG empfiehlt, die betroffenen Latten in jedem Fall durch neue Latten zu ersetzen.
Ein undichtes Unterdach muss zwingend saniert werden. Die Ursache für einen solchen Mangel ist immer beim Unterdach zu suchen. Die Swisspearl Schweiz AG ist weder Hersteller, Lieferant noch Installateur von Unterdächern. Sie kann folglich zu den möglichen Ursachen nicht Stellung nehmen. Sie kann nur auf die massgebenden SIA-Normen verweisen, auf die auch die Verlegeanleitung der Swisspearl Schweiz AG verweist.
Nach der SIA-Norm 232/1 Artikel 2.1.2.1 muss bei geneigten Dächern mit dem Eindringen von Niederschlägen und Flugschnee gerechnet werden. Gemäss Art. 2.2.7.3 muss ein Unterdach aber für normale Beanspruchung durch frei abfliessendes Wasser dicht sein. Nach Art. 2.2.7.4 muss ein Unterdach auch für erhöhte Beanspruchung bis und mit 50 mm Stauhöhe des Wassers dicht sein. Gemäss Artikel: 2.2.7.5 muss ein Unterdach für ausserordentliche Beanspruchung über 50 mm Stauhöhe des Wassers, d.h. gegen den so entstehenden Wasserdruck, dicht sein. Diese Anforderungen gelten nach den Vorgaben der SIA-Norm bei Objekten über 800 Meter Bezugshöhe und bei gering geneigten Dächern. Die Verlegeanleitungen der Swisspearl Schweiz AG schreibt vor, dass bei Dachneigungen von 6-15 Grad Unterdächer für «ausserordentliche Beanspruchungen» angewendet werden müssen.
Die produktspezifische Verlegeanleitung der Swisspearl Schweiz AG muss zwingend eingehalten werden. Die fachgerechte Ausführung nach aktuell gültiger Verlegeanleitung obliegt dem beauftragten Dachdecker. Die aktuell gültige Verlegeanleitung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.swisspearl.ch/de/services/download
Die Swisspearl Schweiz AG hat Aufdachanlagen auf Intergral Plan Produkte nie empfohlen. Solche Lösungen müssen die Betroffenen daher von vornherein auf eigene Kosten demontieren. Die Swisspearl Schweiz AG rät ausdrücklich davon ab, solche Anlagen nach einer Dachsanierung erneut zu installieren. Dies kann zu Schäden führen, für welche die Swisspearl Schweiz AG jegliche Verantwortung ablehnt.
Ob die Installation einer Aufdachanlage möglich ist, muss für jedes Dachsystem speziell geprüft werden. Bei bestimmten Dachprodukten der Swisspearl Schweiz AG (Ondapress oder Dachschiefer) können Aufdachanlagen installiert werden, wenn das originale Solardichtungsblech zum Einsatz kommt und die Anlage fachgerecht eingebaut wird. Ab 10 Grad Dachneigung empfiehlt die Swisspearl Schweiz AG die Photovoltaik-Indachanlage «Sunskin Roof».
Die Swisspearl Schweiz AG hat Aufdachanlagen auf Intergral Plan Produkte nie empfohlen. Solche Lösungen müssen die Betroffenen daher von vornherein auf eigene Kosten demontieren. Die Swisspearl Schweiz AG rät ausdrücklich davon ab, solche Anlagen nach einer Dachsanierung erneut zu installieren. Dies kann zu Schäden führen, für welche die Swisspearl Schweiz AG jegliche Verantwortung ablehnt.
Die Montage einer Aufdachanlage auf Integral Plan ist nach den Vorgaben der Swisspearl Schweiz AG nicht zulässig. Solche Anlagen können daher auch nach einer Dachsanierung nicht mehr montiert werden. Hingegen ist es möglich, Indach-Thermiepanels wieder einzubauen, wenn die Vorgaben des damaligen Lieferanten (Soltop Energie AG) eingehalten werden.
Die Swisspearl Schweiz AG gewährt für Faserzementplatten bezüglich Wetterfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit und Frostbeständigkeit eine Haltbarkeitsgarantie von zehn Jahren ab Lieferung.
Ja, die Eigentümerin/der Eigentümer ist nicht an einen bestimmten Dachdeckerbetrieb gebunden und kann den Unternehmer ihrer/seiner Wahl berücksichtigen. Es empfiehlt sich nach Erhalt des Materialgutscheins umgehend Angebote von mehreren Dachdeckerbetrieben einzuholen.
Nein, über eine solche Liste verfügt die Swisspearl Schweiz AG nicht. Unter folgendem Link finden sie aber mittels Eingabe Ihrer PLZ eine/n in Ihrer Nähe tätige/n Aussendienstmitarbeiterin/Aussendienstmitarbeiter der Swisspearl Schweiz AG, die/der in der Lage ist, Ihnen entsprechende Kontakte anzugeben: https://www.swisspearl.com/de-ch/services/haendlersuche
Die Swisspearl Schweiz AG gibt dazu keine Empfehlungen ab, sondern verweist auf die massgebenden SIA-Normen und die Empfehlungen der Hersteller von Unterdächern.
Nein, es steht dem Unternehmer frei, wie er die für die Befestigung der Lattung erforderlichen kleinen Öffnungen des Unterdaches fachgerecht abdichten will. Zwingend einzuhalten sind hingegen die Vorgaben der Hersteller und die massgebenden SIA-Normen.
Die hier zur Diskussion stehenden Probleme betreffen weder die Dichtigkeit noch die Haltbarkeit des von der Swisspearl Schweiz AG hergestellten Faserzementproduktes Integral Plan. Bei Dächern, die in den Jahren 2004-2016 mit dem Produkt Integral Plan eingedeckt wurden, hat sich leider gezeigt, dass die Befestigung - welche die Swisspearl Schweiz AG zugekauft hat - im Verlauf der Zeit unter gewissen Umständen teilweise ihre Dichtungsfähigkeit einbüssen kann. Gegenüber der Swisspearl Schweiz AG bestehen dafür keine Gewährleistungsansprüche. Die Swisspearl Schweiz AG möchte sich aber im Rahmen ihrer Kundenpflege mittels der Abgabe von Materialgutscheinen pragmatisch und unbürokratisch an einer Lösung beteiligen.